AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt), Oberwaldstr. 4, 64859 Eppertshausen für die Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners,
nachfolgend „Kunde“ genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder
Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen
und Leistungen an uns, für den Fall unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Wir
erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung oder Leistung zu den nachfolgend
abgedruckten Bedingungen.

II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Auf Verlangen des Kunden vermerken wir im
Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags
voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch
durch Verweisung auf die infrage kommenden Positionen unserer aushängenden
bzw. ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlages. An dieses Angebot/
Kostenvoranschlag sind wir vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere
Bindungsfrist vereinbart wird. Diese Angebotsbindung entfällt ausnahmsweise, wenn
die zur Auftragsdurchführung benötigten Teile zu den im Angebot kalkulierten Preisen
nicht (mehr) verfügbar sind. In diesem Falle sind wir berechtigt, von dem Angebot
Abstand zu nehmen bzw. uns von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen,
wenn der Kunde über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert wird und ihm die
bereits empfangenen Gegenleistungen (z.B. Anzahlung) unverzüglich erstattet
werden.
3. Die für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen
können dem Kunden nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich
vereinbart ist. Die Kosten für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlages
werden im Falle des Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten
angerechnet. Kosten die auf einer Auftragserweiterung im Rahmen von
Zusatzarbeiten beruhen, deren Notwendigkeit erst im Verlauf der Arbeiten offenbar
wird, sind zzgl. zu dem im Kostenvoranschlag berechnetem Entgelt zu vergüten. Zu
ihrer Durchführung bedarf es der Freigabe des Kunden.
4. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes
Angebot ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch
Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder
innerhalb dieser Frist mit den vertraglichen Leistungen zu beginnen (konkludente
Angebotsannahme).
5. Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den
Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern
sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
6. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich
anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Preises oder der vereinbarten Vergütung. Der Schadensersatz
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden ein
geringerer Schaden nachgewiesen wird.
7. Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probe- und
Überführungsfahrten durchzuführen.
8. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
1. Unsere Preise bei gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in ihr gesondert ausgewiesen. Für
Verbraucher geben wir Endpreise an. Unsere Preise gelten ab unserem
Geschäftssitz in Eppertshausen. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und
Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen werden
zusätzlich berechnet. Im Übrigen gelten für die infrage kommenden Positionen
unsere aushängenden bzw. ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn
frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostensenkungen
oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle
stehender Preisentwicklungen, (z. B. Transportkosten, bei Material- oder
Herstellungskosten auch unserer Lieferanten, u.dgl.) Diese werden wir auf Verlangen
nachweisen.
3. Skonto- oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden.
4. Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der
Aushändigung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort in bar oder per EC zur
Zahlung fällig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
5. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nach der Bestimmung II. 8. nicht nach
Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer
ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ zu
unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden Sicherheit verlangen. Mit der
Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und
Ansprüche verbunden.
6. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine
Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des
Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem
angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.

IV. Fertigstellung, Abnahme und Erfüllung
1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernd und
unverbindlich. Etwaige Überschreitungen der unverbindlichen Fertigstellungstermine
begründen keine Ansprüche des Kunden uns gegenüber. Dies gilt insbesondere,
wenn sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert bzw.
erweitert oder eine Verzögerung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins infolge
höherer Gewalt oder Betriebstörungen ohne eigenes Verschulden von uns nicht
eingehalten werden kann. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung von uns, den
Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar
ist. Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns angegebenen Liefer- oder
Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert
oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann
haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung
nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
2. Nach Erfüllung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung wird dem Kunden die
Fertigstellung des Auftragsgegenstandes angezeigt Die Abholung erfolgt am
Geschäftssitz der Firma.
3. Wünscht der Kunde die Überführung des Auftragsgegenstandes, erfolgt dies auf
seine Kosten und Gefahr.
4. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt in unserem
Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab
Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann
Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen. Bei Auftragsarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages
ausgeführt werden, verkürzt sich die Abholfrist auf 2 Arbeitstage. Nach Fristablauf
endet die Haftung der Firma für den zufälligen Untergang des Auftragsgegenstands.
6. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr, insbes.
Standkosten berechnen. Der Auftragsgegenstand kann unserem Ermessen nach
auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen
vollständig zu Lasten des Kunden.

V. Sachmängelhaftung, Verjährung,
1. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu
untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß. Gegenüber
Verbrauchern gilt dies nur für offensichtliche ohne weiteres erkennbare Mängel.
Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen
ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
3. Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei einem
Unternehmer für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung.
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die dazu erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, aber nur soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass der Auftragsgegenstand nach einem anderen Ort
als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche, wenn uns
oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Liegt keine
vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor, ist die
Schadensersatzhaftung aber in diesen Fällen auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Bei Verbrauchern gelten
ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz. Bei Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie arglistigem
Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit
der Sache bleiben sämtliche gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
6. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender
beweglicher Sachen und ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen,
gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen oder fiskalischen Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist
der Kunde in solchen Fällen ein Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche
nach den gesetzlichen Regeln.
7. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gilt nicht bei Haftung für
grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie arglistigem
Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit
der Sache. Dieser vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
8. Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte
Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten,
wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden, durch normale Abnutzung und
normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch
ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden. Für diese Schäden
übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch unser
Verschulden verursacht wurden. Gleiches gilt für vom Kunden beschaffte Ersatzteile.
Natürlicher Verschleiß schließt Sachmangelansprüche aus.
9. Wird der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, ist der
Kunde verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen
soll er uns unverzüglich informieren. Er hat uns Gelegenheit zu geben, ihm einen
nächstgelegenen anerkannten dienstbereiten Betrieb zur Beseitigung der
Betriebsunfähigkeit zu benennen. Dort ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir
ersetzen die notwendig erforderlichen Kosten für die Beseitigung der
Betriebsunfähigkeit.

VI. Haftung für sonstige Schäden
1. Wir übernehmen für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht
ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, keine Haftung.
2. Das Fahrzeug des Kunden kann durch uns während der Reparatur- bzw.
Restaurationszeit auch auf öffentlichem Straßengelände abgestellt werden, z.B.
wenn die Stellflächen auf dem Werkstattgelände nicht ausreichend sind. Für Schäden
oder Diebstähle auf öffentlichem Straßengelände haften wir nicht. Sofern der Kunde
das Fahrzeug nicht ausreichend gegen entsprechende Schäden versichert hat oder
das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Straßengelände geparkt werden soll, ist der
Kunde verpflichtet, uns bei Übergabe des Fahrzeuges ausdrücklich darauf
hinzuweisen.
3. Im Übrigen ist die Haftung bei sonstigen Schäden, insbesondere bei Beschädigung,
Diebstahl oder Untergang des Fahrzeugs auf einen Betrag von 250.000 €
beschränkt. Bei Oldtimern ist Grundlage für die Bezifferung des erstattungsfähigen
Schadens ein bestehendes Wertgutachten, bei sonstigen Fahrzeugen bemisst sich
der erstattungsfähige Schaden nach dem Schwacke Car Index.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten
von Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) , seiner gesetzlichen
Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
5. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt V. Sachmängelhaftung“
geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Verwertung, Pflichten gegen Dritte
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des
Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns das Eigentum an eingebauten
Teilen, Zubehör und Aggregaten bis zum unanfechtbaren vollständigen Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle eines
Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo.

VIII. Erweitertes Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht
1. Uns steht wegen unserer Forderung ein Pfandrecht sowie ein allgemeines
Zurückbehaltungsrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu.
2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie
mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese
unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand
dem Auftraggeber gehört.

IX. Ausstellung von Fahrzeugen zu Verkaufszwecken
Fahrzeuge, die auf Wunsch des Kunden ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden,
sind nicht gegen Beschädigung, Diebstahl oder Untergang versichert. Die Ausstellung erfolgt
auf eigene Gefahr des Kunden, eine diesbezügliche Haftung wird von Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) nicht übernommen.

X. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung
Wir verarbeiten und nutzen die vom Kunden schriftlich angegebenen personenbezogenen
Daten, insbesondere zu Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Handy in Verbindung mit
den technischen Daten des Kundenfahrzeugs zur ordnungsgemäßen Abwicklung des
zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses (insbesondere Übermittlung an Versicherer, Sachverständige, Prüfdienstleister sowie Mietwagenfirmen) und, soweit dies gesetzlich notwendig ist, z. B. zur Einhaltung von Vorlagefristen gegenüber dem Finanzamt. Wir beachten dabei
insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des
Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und
Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die
Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von
Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des
Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen
verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (Anlage und abrufbar unter
https://www.krampol-oldtimer.de).

XI. Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für Verträge mit Kaufleuten und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als vereinbart: ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; auch
für Wechsel- und Scheckprozesse. Dasselbe gilt für Verbraucher, die keinen
Wohnsitz in Deutschland haben, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend
für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
2. Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des vorstehenden
Schriftformerfordernisses.

XIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) wird nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Es wird nach tatsächlichem Aufwand und Material abgerechnet.
Die Auftragserteilung und -abwicklung erfolgt ausschließlich nach unseren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Wir garantieren kein Fertigstellungsdatum oder das Erreichen einer bestimmten Zustandsnote. 
Die Preise von Ersatzteilen und Lieferkosten sowie Lieferfristen können aufgrund von Corona, Ausländischen Ereignissen und der Seltenheit von Ersatzteilen bei Oldtimern schwanken.
Wir können keinen Hallenstellplatz für Kundenfahrzeuge garantieren. 
Sollte das Fahrzeug während des Werkstattaufenthaltes nicht angemeldet und entsprechend versichert sein, ist durch den Kunden eine entsprechende Versicherung, wie Beispielsweise eine Restaurationsversicherung, abzuschließen. 
Ausgebaute Teile aus dem Fahrzeug müssen spätestens nach 14 Tagen, ab dem Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeuges abgeholt werden. 
Geschieht dies nicht, gehen diese in das Eigentum des ausführenden Betriebes über oder können von diesem entsorgt werden. 
Aufgrund der Komplexität bei der Instandhaltung und Instandsetzung von Oldtimern und den daraus unvorhersehbaren Herausforderungen welche während den Arbeiten entstehen, werden Abschlagszahlungen vereinbart, bei welchen der aktuelle Fortschritt auf Wunsch gemeinsam mit dem Kunden besprochen werden kann.
Eine Abschlagszahlung kann ab einer Rechnungssumme von 500 Euro brutto oder dem erreichen eines Monatsendes gefordert werden.
Darüber hinaus kann bei Ersatzteilbestellungen eine Anzahlung gefordert werden.
Bei Ersatzteilbestellungen welche Versandkosten, Zoll oder andere Gebühren verursachen, kann der Betrag dessen ggf. bei Rückgabe von Ersatzteilen nicht zurück erstattet werden und sind deshalb vom Kunden zu tragen.
In seltenen Fällen wie Beispielsweise dem Einkauf von Teilen in den USA und anderen Ländern, ist ein Rückversand / die Rückgabe teilweise ausgeschlossen.
Bei nachgefertigten Ersatzteilen kann es notwendig sein, diese vor dem Einbau anzupassen oder nach zu arbeiten. Diese Kosten müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde hat ggf. die Möglichkeit selbst Ersatzteile anzuliefern. In diesem Fall übernimmt Krampol Oldtimer keine Haftung oder Garantie.
Bei der Beilackierung von Metallik-Lacken sowie starken Farben kann es aufgrund des Alters des originalen Lackes trotz des ausmessens der Farbe mit einem Laser und dem Lackieren von Musterstücken zu leichten Farbunterschieden kommen. 
Der Oldtimer ist nach übersenden der Rechnung innerhalb von 2 Werktagen abzuholen. 
Ist dies nicht der Fall, werden täglich 15 Euro netto Standgebühr berechnet. 
Darüber hinaus können bei Beschädigungen, Diebstahl oder Unwetter keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden, wenn dieser den Wagen nicht innerhalb dieser Frist abholt. 
Es wird des Weiteren kein Hallenstellplatz garantiert. 
Schreibfehler möglich.